Finanziele Förderung

Seit 01.01.2014 gilt im Landkreis Ludwigsburg die Regelung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege nicht teurer ist als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. 


 

Sie können beim Landratsamt, Geschäftsteil Wirtschaftliche Jugendhilfe einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft sind.